
Den Kauf eines Fahrzeuges in den USA kann man über einen Vermittler oder einen
Händler abwickeln oder man kauft direkt bei einer Privatperson.
Neufahrzeuge sollte man ausschließlich bei einem “DMV Licensed Dealer“
erwerben. Bei den ausgezeichneten Preisen handelt es sich immer um Nettopreise
(Exportpreis, Preis ohne sales tax), die in der Regel Verhandlungssache sind. Rabatte bis 5 Prozent sind
hier durchaus zu erreichen.
Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs über einen Händler oder von einem privaten
Anbieter ist es gleichfalls sinnvoll, den Preis nachzuverhandeln. Auch beim Händler
sind Rabatte bis 5 Prozent möglich, beim Privatverkäufer dagegen hängt die Höhe
des Nachlasses von dessen Bereitwilligkeit zum Handeln und von der Begehrtheit des Fahrzeugs ab.
Die größten Rabatte erzielt man bei einem Kauf mit Barzahlung vor Ort.
Steuer (sales tax)
Die Kaufsteuer (sales tax), die man in den USA bezahlt, ist nicht zu vergleichen mit der
Mehrwertsteuer vieler europäischer Länder. Sales Taxes werden von den einzelnen
Bundesstaaten erhoben, wobei sich die Regelungen zwischen den verschiedenen
Bundesstaaten unterscheiden. Die Steuersätze variieren von Einzelstaat zu Einzelstaat sowie
von Gemeinde zu Gemeinde und betragen zwischen 0 und 9 Prozent.
Für Fahrzeuge, die ausschließlich für den Export gekauft werden, entfällt die sales tax. Das
Fahrzeug muss dann ab Händler direkt exportiert werden. Meist verlangen die Händler einen
Exportnachweis (B/L – Bill of Loading/Lading). Diesen erhalten Sie vom Transporteur, nachdem
das Fahrzeug verschifft wurde.
Wer beabsichtigt, vor dem Export mit dem Fahrzeug in den USA zu reisen, muss die sales tax
beim Kauf bezahlen. In diesem Fall sollte man mit dem Händler vor dem Fahrzeugkauf die
Möglichkeit abklären, ob nach der späteren Ausfuhr des Fahrzeuges die Steuer vom Händler
zurückerstattet wird.
Zahlungsmittel
Beim Kauf über das Internet bestehen die meisten Verkäufer auf Vorkasse. Die Vorauszahlung
ist durch internationale Geldanweisung (Überweisung) oder Bezahlung
über einen Serviceanbieter, wie z. B. PayPal oder Western Union, möglich. Zahlungen vor Ort
können mit Bargeld, Reiseschecks oder einer Kreditkarte vorgenommen werden.
Garantie
Weltweite Garantie leisten nur wenige Fahrzeughersteller, bei US-Fahrzeugen können Käufer
generell nicht mit einer Übernahme von Garantiefällen durch die deutschen Vertretungen der
Fahrzeughersteller rechnen. Man sollte unbedingt Erkundigungen beim betreffenden Hersteller
einholen, möglich und sinnvoll ist der Abschluss einer Garantieversicherung.
Title / Certificate of Origin
Alle Fahrzeuge, ausgenommen Neufahrzeuge, benötigen für den Export aus
den USA und die spätere Zulassung in Deutschland ein "Certificate of ", kurz “title“,
vergleichbar mit dem deutschen Fahrzeugbrief. Es ist nicht empfehlenswert,
Fahrzeuge ohne einen solchen title zur erwerben.
Folgende Details sind im “title“ aufgeführt:
finden Sie dies im Feld “LIENHOLDER“ – Auf eine Freigabe (Release) ist zu achten.
Neufahrzeuge ohne vorherige Zulassung werden mit einem “Certificate of Origin“ ausgeliefert,
welches dem title gleichgesetzt werden kann. Fahrzeuge ohne “Certificate of Origin“ sollten
gleichfalls nicht gekauft werden, da der Export und die Zulassung in Deutschland ohne dieses
Zertifikat fast nicht möglich ist.
Transportversicherungen
Sie können bei der Verschiffung auf zwei Arten von Versicherungsschutz zurückgreifen:
Total-Lost–Versicherung: Deckt den Totalverlust ab, wenn z.B. das Schiff untergeht, der
Container über Bord geht oder das Fahrzeug gestohlen wird. Mitversichert ist auch der
Totalverlust bei Be- und Entladung sowie Brand oder Blitzschlag.
All-Risk–Versicherung: Die All-Risk–Versicherung deckt zusätzlich zum Versicherungsschutz der
Total-Lost–Versicherung Transportschäden zum Zeitwert ab, Nachteil ist meist eine hohe
Selbstbeteiligung.
Verzollung
Bei der Einfuhr von Fahrzeugen in die EU werden Eingangsabgaben in Höhe von 10% Zoll für
PKW´s (8% Zoll für Motorräder und 22% Zoll für Pickups) auf den Fahrzeugwert + Überführungskosten fällig. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% (in Deutschland).
Bei Fahrzeugen mit einem Alter ab 50 Jahren haben wir eine Verringerung des Zolls um 3% und
einen Wegfall der Einfuhrumsatzsteuer. Bei Import über die Niederlande haben wir verringerten
Abgaben schon bei Fahrzeugen ab einem Alter von 30 Jahren und Frankreich ab 40 Jahren.
Beispielrechung:
| Dollarkurs: 0,6500 | USD | EUR |
| Einkaufspreis des Fahrzeugs | 10.000,00 $ | 6.500,00 € |
| Seefracht bis Europa: | 980,00 $ | 637,00 € |
| Hafengebühren EU: | 395,00 € | |
| ZOLLWERT: | 7.532,00 € | |
| Einfuhrzoll: | 753,20 € | |
| Zwischensumme 1: | 8.285,20 | |
| Einfuhr-Umsatzsteuer (19%): | 1.574,19 € | |
| GESAMT: | 9.859,39 € |
Zulassung
Für eine Zulassung Ihres Fahrzeugs müssen folgende Punkte erfüllt werden:
Sondergenehmigungen
Um hohe Kosten bei der Umrüstung zu vermeiden bestehe die Möglichkeit der Einholung von
Ausnahmegenehmigungen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen unser Team jederzeit zur Verfügung.
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